Brandschutzhelfer


Wofür braucht es Brandschutzhelfer?

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.


Die Verantwortung für den Unternehmer und die Beschäftigten, zur Sicherung des Unternehmens und der öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema.


Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Eine Anzahl von 5 - 10% der Beschäftigten wird von der Berufsgenossenschaft empfohlen. Bei erhöhter Brandgefährdung kann auch ein höherer %-Satz erforderlich sein.


DGUV-Information 205-023 "Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung"


Diese DGUV Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Eine Übersicht der Inhalte zur Ausbildung finden Sie im nächsten Absatz.


Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem auch aus der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“.


Regelmäßige Brandschutz-Unterweisung sind für alle Beschäftigten (§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1) vorgeschrieben.

125,- € / Person

zzgl. MwSt.

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Theoretische Inhalte

1. Grundzüge des Brandschutzes


2. Betriebliche Brandschutzorganisation, Gesetze, Vorschriften


3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen


4. Brandklassen A, B, C, D, F, Elektrobrände


5. Gefahren durch Brände


6. Verhalten im Brandfall 


7. Evakuierung / Löschtaktik / Einweisung Feuerwehr

Praktische Inhalte

Handhabung von betrieblichen Feuerlöscheinrichtungen


Brandklassenspezifisch A, B, C, D, F


Realbrand-Ausbildung mit Feuerlöschern 

an Gas-betriebenem Firetrainer


Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung


Wandhydrant-Simulator / Mobile Löschsysteme auf Pick-up


Druckgas-Flaschen löschen / gefahrlos abschiebern


Explosions-Simulation

Innerbetriebliche Unterweisung durch befähigte Person auf die Arbeitsplatzspezifischen Gegebenheiten

Nach der bestandenen Ausbildung müssen Brandschutzhelfer/innen durch den Arbeitgeber oder dessen befähigte Person schriftlich beauftragt und auf die örlichen Gegebenheiten in ihrem Arbeitsumfeld eingewiesen werden.


1. schriftliche Beauftragung zum/zur Brandschutzhelfer/in


2. dokumentierte Einweisung für das Arbeitsumfeld in dem der/die Brandschutzhelfer/in tätig sein werden.

Die 3 Säulen einer fundierten Ausbildung

Diese Tabs geben eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung

von Brandschutzhelfern.


Zeitbedarf für Ausbildung und Unterweisung

Erstausbildung:                                mind. 4 Std. (bei erhöhter Brandgefährdung bis zu 8 Std.)

Personenanzahl:                              bis zu 12 Personen



Wiederholungsunterweisung:    jährlich in Theorie (2-4 Std.) / alle 2-5 Jahre + praktischer Teil (1-3 Std.)

Personenanzahl:                               bis zu 15 Personen



Fachkurs Löschtechnik:                 2-8 Std. nach individuellen Anforderungen

Personenanzahl:                               6 bis 12 Personen


Die Dauer der Schulung ist abhängig von der Art der Brandgefährdung, der Löschgeräte und -mittel in Ihrem Betrieb.


Gerne beraten wir Sie vorab umfassend dazu.

125,- € / Person

zzgl. MwSt.

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